IMPRESSUM

Ansprechpartner:

Dennis Angermayer

Schroiffstr. 49

Booking: +49 (0) 176 61 00 36 84

Email: info@art-of-live.com

Facebook: artoflive.music

Soundcloud: art-of-live

Instagram: artoflive.music

Adresse wie oben.

Geschäftsführer: Dennis Angermayer

Handelsregister: Amtsgericht Aachen
USt.IdNr. DE 202/5005/1306

Inhaltlich verantwortlich: Dennis Angermayer (Anschrift wie oben)

ERSTELLT DURCH

Design & Umsetzung eigene Leistung

Fotograf: Kambiz Javadi, Philipp Eschweiler, Stefan Overath, Verschiedene weitere Portale.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Mai 2021

Allgemeines
Die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil für jeden Vertrag, der zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber/AG) und Dennis Angermayer (Vertreter für delaForce und Art of Live – im Folgenden Auftragnehmer/AN) geschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden AN von der Erbringung der Leistungen in abgeschlossenen Verträgen.

Angebot
Angebote werden in Schriftform, mindestens als Email erstellt und sind mindestens 10 Tage gültig.

Leistung, Preis und Rahmenbedingungen werden individuell angeboten und sind nur im jeweiligen Angebotsumfang gültig.

Vertragsabschluss
Grundlage jeder Buchung ist ein vom AN gestellter Vertrag, den der AG mit schriftlicher Bestätigung bindend annimmt. Die schriftliche Bestätigung muss in einer Frist von 14 Tagen, erfolgen, andernfalls ist AN nicht weiter an die Leistungen laut Vertrag gebunden. Sollte der im Vertrag festgehaltene Ausführungstermin innerhalb einer 14-Tage-Frist liegen, so ist der unterschriebene Vertrag spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den AG und AN, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung rechtskräftig.

Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
AG kann als Verbraucher/Privatperson den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei AN, ohne Angaben von Gründen, schriftlich (per E-Mail oder Post) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich. Es bleibt dem AN vorbehalten eine Stornierung aus Kulanz vorzunehmen, bei der folgende Stornierungsgebühren anfallen:

Zeitraum vor Event                                       Stornierungsgebühr

Mehr als 6 Monate                                         50% der Vertragssumme

Mehr als 3  bis 6 Monate                               75% der Vertragssumme

Mehr als 1 bis 3 Monate                                90% der Vertragssumme

Weniger als 1 Monat                                     100% der Vertragssumme

Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag möglich.

 

Preise, Zahlung und Verzug
Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.

Der vereinbarte Betrag ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Das Zahlungsziel ist 14 Tagen nach Leistungserbringung; entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen.

Bei Zahlungsverzug des AG ist AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen, oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist AN berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 5% pro Mahnung des Bruttorechnungsbetrages zu erheben.

Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den AG zu begleichen.

Leistungserfüllung
Die Leistungen umfassen nur die im Vertrag genannten Dienstleistungen. AN hat das Recht die genannten Leistungen durch Dritte durchführen zu lassen.

Leistungen umfassen in der Regele das Abspielen von Musik (DJ-Tätigkeiten), das Begleiten von abgespielter Musik durch live gespielte Instrumente, Sprach- und Moderationsbeiträge, oder das stellen und Betreuung von zugehöriger Technik. Dazugehörige Leistungen, wie z.B. Organisation, Beratung oder sonstige Leistungen sind ebenfalls möglich.

Leistungen werden nur im vereinbarten Rahmen durchgeführt. Einer Erweiterung der Leistung ist nur nach vorheriger Absprache möglich und durch anzuzeigende Mehrkosten des AN möglich. Der zeitlich festgelegte Rahmen ist im Vertrag definiert und nur unter Absprache erweiterbar.

Die Leistung beginnt mit der Einsatzbereitschaft des AN oder zugehörigen Dienstleistern. Leistungszeitraum ist im Vertrag geregelt. Aufbau- und Abbauzeiten sind vorab geregelt und zählen zum Leistungsumfang in angemessenem Rahmen. Diese Zeiten sollten unmittelbar an den Leistungszeitraum grenzen. Fallen die Aufwände für Auf- und Abbau zu anderen Zeiten an, so ist dies vorab zu klären und verursacht mögliche Zusatzkosten.
Sollten einzelne technische Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert dies den Endpreis nicht. Der AN ist angehalten nach Möglichkeit Lösung oder Ersatz zu organisieren. Die Haftung eines Schadens kann den vertraglich vereinbarten Rahmen nicht überschreiten – AN haftet nicht für Schäden am Event.

AG übernimmt die Haftung für Schäden oder Probleme durch bereits gestellter Technik, z.B. durch Fremddienstleister oder in der Location installiert.

Pflichten des AG
Der Kunde haftet in vollem Umfang für von ihm oder Gästen des Events entstandenen Schäden an Equipment des AN, welches für die Erfüllung der beauftragten Dienstleistung notwendig ist und vom AN oder beauftragten Dienstleistern gestellt wurde.

Der AG trägt grundsätzlich die Verantwortung für:

  • Ausreichend Platz zur Erbringung der Dienstleistung und zugehöriger Technik
  • Ausreichender Stromversorgung während der gesamten Veranstaltung
  • Verpflegung in angebrachtem Rahmen
  • Technik für Musik und Licht, falls nicht mit beauftragt
  • Unterkunft (nach Vereinbarung)
  • Ausreichend Möglichkeiten zum Auf- und Abbau aller für die beauftragten Dienstleistungen notwendigen Teile.

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird dem AG eine Übersicht der gespielten Titel zur Vorlage bei der GEMA vom AN ausgehändigt..

Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AN und AG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Aachen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.